Neue Bestattungsformen nach der Totenfürsorgeverfügung
Neben den klassischen Formen des Abschieds eröffnen die aktuellen Neuerungen des Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz neue Möglichkeiten, den letzten Weg eines geliebten Menschen individueller zu gestalten.
Durch eine sogenannte Totenfürsorgeverfügung, welche die Grundlage der gewünschten Bestattungsart ist, kann bereits zu Lebzeiten festgelegt werden, wie die eigene Bestattung gestaltet werden soll.
Neben der Möglichkeit einer Tuchbestattung bringt insbesondere die Feuerbestattung wesentliche Neuerungen mit sich. Diese betreffen vor allem den zukünftigen Umgang mit der Asche und eröffnen Hinterbliebenen zusätzliche Gestaltungsspielräume.
So ist es künftig möglich, die Asche im privaten Umfeld aufzubewahren oder einen Teil davon zu entnehmen, um beispielsweise ein persönliches Erinnerungsstück anfertigen zu lassen. Dies stellt jedoch nur einen Auszug der erweiterten Optionen dar, die das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz bietet.
Gerne informieren wir Sie ausführlich über alle aktuellen Neuerungen sowie die vielfältigen Möglichkeiten – auch im Zusammenhang mit der Totenfürsorgeverfügung. Sprechen Sie uns jederzeit an.
